11 kW / 15 PS Führerscheinfrei

Seit 17.10.2012 gilt die Novelle der sportbootrechtlichen Vorschriften, wichtigster Aspekt: Kein Führerschein bis 11 kW (15 PS) Motorleistung

Die wesentlichen Punkte:

  • Im Binnenbereich dürfen Skipper ab 16 Jahren Sportboote bis 11 kW (15 PS) ohne Lizenz führen, sofern das Boot weniger als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein).
  • Im Seebereich dürfen ohne Alterseinschränkung Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne den Sportbootführerschein See geführt werden, sofern das Boot nicht gewerblich genutzt wird. Für Personen ab 16 Jahren herrscht dort Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW).

Wichtige Regeln und Verhaltensweisen auf dem Wasser finden sich in der Broschüre vom Bundesverband Wassersportwirtschaft – Mit 15 PS ohne Führerschein. Hier zum Download: